Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen
The HONourables Business and Lifestyle GmbH

(nachfolgend „The HONourables“ genannt)

Geltung

Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen, sofern sie nicht mit der ausdrücklichen, schriftlichen Zustimmung von The HONourables abgeändert werden. Abweichende Bedingungen des Kunden sind insofern rechtsunwirksam, es sei denn, es wird eine schriftliche Bestätigung seitens The HONourables erteilt.

Angebot und Abschluß

Sämtliche Angebote sind stets freibleibend. Offensichtliche Irrtümer, Schreib-, Druck- und Rechenfehler sind für The HONourables unverbindlich.

Die Weitergabe von The HONourables-Angeboten an Dritte ist nur mit ausdrücklicher, schriftlicher Genehmigung von The HONourables erlaubt.

Die Angebotserstellung sowie die Vergütung erfolgen auf Basis der Preis-/Honorar-liste vom 01.01.2004.

Nebenabreden und Änderungen zu bestehenden Verträgen bedürfen der schriftlichen Bestätigung beider Seiten.

Erhöhen sich im kaufmännischen Geschäftsverkehr nach Vertragsabschluß aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen die Gestehungskosten (z. B. Steuern, Gebühren, Tarife, Abgaben, Treibstoffkosten), ist The HONourables berechtigt, die vereinbarten Preise um die nachweisbare Erhöhung anzupassen. Bei Wechselkursänderungen gelten folgende Regelungen:

Hat der Kunde zur Abdeckung von durch The HONourables in ausländischer Währung zu erfüllenden Verpflichtungen die vereinbarte Depositzahlung geleistet, so wird bei der Endabrechnung der Wechselkurs zugrunde gelegt, der an dem auf den Eingang der Depositzahlung folgenden Tag gilt.

Ist eine Depositzahlung des Kunden nicht geleistet, wird bei der Endabrechnung der Wechselkurs des Zeitpunktes zugrunde gelegt, zu dem The HONourables die ausländischen Verpflichtungen erfüllt hat.

Rücktritt vom Vertag

Alle Spesen und vereinbarten Vergütungen für die bis zum Stornierungszeitpunkt geleisteten Aufwendungen von The HONourables sowie alle Fremdkosten, Stornierungs- und Rücktrittskosten sind in jedem Fall ungekürzt innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungseingang beim Kunden zu zahlen. Nach dieser Zahlungsfrist erhöhen sich die geltend gemachten Forderungen um die zu diesem Zeitpunkt gültigen Bankkreditsätze bis zum Zahlungseingang bei The HONourables.

Vorausleistungen an Leistungsträger, die The HONourables aus vom Kunden geleisteten Depositzahlungen erbracht hat, werden insoweit an diesen zurückerstattet, als sie an The HONourables von den betreffenden Leistungsträgern zurückgezahlt werden.
The HONourables ist nicht verpflichtet, wegen der Rückzahlung von Vorausleistungen gerichtlich gegen Leistungsträger vorzugehen. Diesbezügliche Ansprüche tritt
The HONourables an den Kunden ab. Der Kunde nimmt die Abtretung an.

Im Falle einer zeitlichen Verschiebung des Veranstaltungsdatums durch den Kunden entstehen 10 % des vereinbarten Auftragswertes/Agenturhonorars als Umbuchungsgebühr zuzüglich aller in Verbindung mit der Umbuchung entstehenden Eigen- und Fremdkosten, wenn die Veranstaltung innerhalb der nächsten 12 Monaten abgewickelt wird, es sei denn, der Kunde weist The HONourables einen niedrigeren Schaden nach.

Rücktritt infolge höherer Gewalt

Erschwerung, Gefährdung oder Beeinträchtigung erheblicher Art durch nicht vorhersehbare und außergewöhnliche Umstände wie z.B. Krieg, innere Unruhen, Epidemien, währungs-, handelspolitische oder sonstige hoheitliche Maßnahmen (Entzug der Landerechte, Grenzschließungen etc.); Naturkatastrophen, Havarien, Zerstörungen von Unterkünften, Streik, Aussperrung, Betriebsstörung oder gleichgewichtige Vorfälle, und zwar gleichgültig, ob diese bei The HONourables oder seinen Leistungsträgern eintreten, berechtigen beide Teile zum Rücktritt.

Im Falle des Rücktritts kann The HONourables für erbrachte oder noch zu erbringende Leistungen eine nach § 471 BGB zu bemessende Entschädigung verlangen.

Zahlungen

Mit Auftragserteilung werden 30 % des vereinbarten Auftragswertes/Honorars sofort fällig. Bis 20 Werktage (4 Wochen) vor Veranstaltungsbeginn sind 80 % des vereinbarten Auftragswertes/Agenturhonorars so fällig, daß The HONourables über den Betrag verfügen kann.

Der verbleibender Rest (20%), respektive Nachberechnung wird mit der Endabrechnung innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung fällig.

Depositzahlungen, die zur Sicherstellung von Dienstleistungen (Fluggesellschaft, Hotel, Lokale Agenten etc.) an Dritte zu zahlen sind, werden von dem The HONourables gesondert in Rechnung gestellt.

Alle Rechnungen sind netto, d.h. ohne Skonto bei Erhalt fällig.

Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts wegen von The HONourables nicht anerkannter oder nicht rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche ist ausgeschlossen.

Der Kunde erklärt sich mit der Verrechnung seiner Forderungen und Verbindlichkeiten einverstanden.

Lieferung, Leistung, Abnahme

Die Einhaltung vereinbarter Fristen und Termine setzt voraus, daß der Kunde seine Vertragspflichten erfüllt hat, insbesondere alle erforderlichen Unterlagen, Genehmigungen sowie die vereinbarten Depositzahlungen und sonstigen Zahlungen rechtzeitig und vertragsmäßig zu Verfügung gestellt hat.

Abänderungen und Abweichungen einzelner Leistungen von den vertraglichen Vereinbarungen sind nur zulässig, wenn sie nach Vertragsabschluß erforderlich werden, unter Berücksichtigung der Interessen von The HONourables, für den Vertragspartner zumutbar sind und im übrigen nicht den Gesamtzuschnitt der Veranstaltung beinträchtigen. Bei Reiseleistungen sind Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluß notwendig werden und die von
The HONourables nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, gestattet, soweit diese Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht unzumutbar beeinträchtigen.

Für verzögerte oder unterbliebene Lieferungen und Leistungen von durch
The HONourables beauftragten Leistungsträgern haftet The HONourables grundsätzlich nicht. The HONourables verpflichtet sich jedoch, eventuelle Ersatzansprüche gegen Leistungsträger an den Kunden abzutreten.

Bei Reisen bzw. Veranstaltungen sind Beanstandungen unverzüglich nach Auftreten gegenüber The HONourables bzw. dem vor Ort tätigen verantwortlichen Projektleiter zu erklären, damit möglichst sofort Abhilfe geschaffen werden kann. Ist dies nicht möglich oder fehlgeschlagen, so ist dies unter Wiederholung der Beanstandung spätestens 3 Werktage nach Ende der Reise bzw. Veranstaltung schriftlich gegenüber The HONourables zu erklären.

Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder von Ereignissen, die The HONourables die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören auch nachträglich eingetretene Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Personalmangel, Mangel an Transportmitteln, behördliche Anordnungen etc., auch wenn sie bei Lieferanten oder Leistungsträgern von The HONourables oder deren Unterlieferanten oder Unterleistungsträgern eintreten – hat The HONourables auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten.

Sie berechtigen The HONourables, die Lieferung oder Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde kann hinsichtlich des nicht erfüllten Teils zurücktreten, sofern ihm billigerweise längeres Zuwarten nicht zugemutet werden kann und The HONourables erklärt, auf nicht absehbare Zeit den Vertrag nicht vollständig erfüllen zu können.

Beanstandung bei Sachlieferungen

Der Kunde hat die empfangene Ware unverzüglich nach Eintreffen auf Vollständigkeit und Mängelfreiheit zu prüfen und etwaige Rügen binnen einer Woche schriftlich mitzuteilen.

Bei berechtigten Beanstandungen leistet The HONourables nach seiner Wahl kostenfrei Ersatz oder bessert nach. Die Ersatzleistung bezieht sich jedoch nur auf die mit einem Mangel behafteten Teile.

Zur Mängelbeseitigung hat der Kunde The HONourables die nach billigem Ermessen erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren, insbesondere den beanstandeten Gegenstand oder Muster davon zur Verfügung zu stellen; anderenfalls entfällt die Gewährleistung.

Haftung

Allgemeine Haftungsbeschränkungen:

Für Schäden des Kunden haftet The HONourables nur soweit, als ihr Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Dies gilt für alle Schadenersatzansprüche, gleichgültig auf welcher Rechtsgrundlage diese beruhen, insbesondere aus Unmöglichkeit der Leistung, Verzug, positiver Vertragsverletzung oder aus unerlaubter Handlung. Diese Haftungsbeschränkung erfaßt jedoch nicht direkte Schäden, die durch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften verursacht sind und solche Mangelschäden, gegen welche zugesicherte Eigenschaften den Besteller gerade absichern sollten.

Die in diesem Abschnitt vereinbarte Haftung, einschließlich der Haftungsbeschränkungen, gilt im gleichen Umfang für die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen von The HONourables.

Vermittelt The HONourables ausdrücklich im fremden Namen, so haftet The HONourables nur für die ordnungsgemäße Vermittlung der Leistung und nicht für die Leistungs-erbringung selbst.

Ansprüche des Kunden wegen nicht vertragsgemäßer Leistung, ausgenommen solche wegen Körperverletzung oder Tötung, verjähren innerhalb von 6 Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem vertraglich vorgesehenen Ende der Veranstaltung.

Eigentumsvorbehalt

The HONourables behält sich das Eigentum an allen gelieferten Waren vor, bis sämtliche Forderungen gegen den Kunden aus der Geschäftsverbindung, einschließlich der künftig entstehenden Forderungen auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen, beglichen sind. Dies gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen von The HONourables in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist. Die Waren dürfen nur im ordentlichen Geschäftsgang veräußert, nicht aber verpfändet oder zur Sicherung übereignet werden.

Pfändungen seitens anderer Gläubiger sind The HONourables unverzüglich mitzuteilen.

Verwahrung von Kundeneigentum

Die Aufbewahrung von Aktionsmitteln und sonstigen Unterlagen erfolgt nur nach vorheriger Absprache und je nach Einzelfall auch gegen gesondertes Entgelt.

Für einen ausreichenden Versicherungsschutz dieser Aktionsmittel und Unterlagen hat der Kunde selbst zu sorgen.

Eigenwerbung

The HONourables ist berechtigt, Exemplare der von ihm gelieferten Waren oder sonstigen Leistungen im Rahmen der Eigenwerbung zu nutzen. The HONourables kann auf Vertragserzeugnissen bei Zustimmung des Kunden in geeigneter Form auf die Firma hinweisen. Der Kunde kann die Zustimmung nur schriftlich verweigern.

Übertragung von Rechten, anzuwendendes Recht und Teilunwirksamkeit

Der Kunde darf seine Vertragsrechte ohne Zustimmung von The HONourables nicht auf Dritte übertragen. Dies gilt nicht für Fälle, in denen die Abtretung einer Geldforderung gem. § 345 a HGB gleichwohl wirksam ist.

Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien richten sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht unter Ausschluß des Einheitlichen Kaufrechts (BGBL 1 1973, 856 ff. v. 868 ff).

Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck soweit wie möglich verwirklicht.

Erfüllungsort, Gerichtsstand

Erfüllungsort ist der Sitz von The HONourables.

Ausschließlicher Gerichtsstand für Lieferungen, Leistungen und Zahlungen sowie sämtliche zwischen den Parteien sich ergebende Streitigkeiten, einschließlich aus Scheck- und Wechselforderungen, ist der Sitz von The HONourables, wenn von Gesetz wegen nicht zwingend vorgeschrieben ist.